Dieses Zeugnis (früher hieß es „Polizeiliches Führungszeugnis“) hat mit Schule nichts zu tun. In einem Führungszeugnis wird zum Beispiel vermerkt, wenn jemand von einem
Gericht zu einer Strafe verurteilt wurde. Jeder, der über 14 Jahre alt ist, kann ein Führungszeugnis beantragen. Der Antrag geht an das sogenannte Bundeszentralregister in Bonn (das ist eine Einrichtung, die zum Bundesjustizministerium gehört). Ein Führungszeugnis wird manchmal verlangt, wenn man sich für einen bestimmten Beruf bewirbt. Mit dem Führungszeugnis kann man nachweisen, dass man noch nicht verurteilt wurde. Wenn aber jemand zum Beispiel eine Bewährungsstrafe bekommen hat, bei der er sich jede Woche bei der
Polizei oder einem Bewährungshelfer melden muss, ist das im Führungszeugnis vermerkt. Allerdings werden bestimmte geringfügige Verurteilungen, die zum Beispiel im Rahmen des
Jugendstrafrechts erfolgen, nicht in das Zentralregister aufgenommen.
Beim Bundeszentralregister wird auch ein sogenanntes Erziehungsregister geführt. Darin stehen alle Entscheidungen der Jugend-
und Vormundschaftsgerichte, die nichts mit Strafe zu tun haben. Wenn beispielsweise ein Jugendlicher in eine
Pflegefamilie kommt, wird das dort vermerkt.
Für die Eintragungen in das Zentralregister gilt: Sie werden nach einem gewissen Zeitraum (nach 5 bis 20 Jahren) wieder gelöscht. Das hängt von der Höhe und Art der Strafe ab. Beim Erziehungsregister werden alle Einträge gelöscht, sobald die Person 24 Jahre alt ist.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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