„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ schrieb sinngemäß der
französische Schriftsteller und Denker Charles
Montesquieu bereits Mitte des 18. Jahrhunderts. Dieser Satz ist auch heute noch die Grundlage vieler
Gesetze. Von Gemeinnutz abgeleitet ist der Begriff „gemeinnützig“. Gemeint ist damit eine Tätigkeit, die der Allgemeinheit und nicht nur dem Wohle eines Einzelnen dient. Ein Sportverein ist zum Beispiel gemeinnützig, denn er soll vielen Menschen nützlich sein. Es gibt viele Organisationen, die gemeinnützig sind: zum Beispiel soziale, wohltätige Einrichtungen der Kirchen oder
Institutionen, die sich um Kranke kümmern. Auch Einrichtungen, die der Alten-
oder
Jugendhilfe dienen, können gemeinnützig sein -
ebenso wie
Vereine und Stiftungen, die sich um die Förderung von Kunst,
Kultur,
Bildung und Erziehung kümmern.
Eine gemeinnützige Organisation kann von bestimmten
Steuern befreit werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Gemeinnützigkeit von den Behörden anerkannt ist. Die Gemeinnützigkeit wird aber nur bestätigt, wenn eine solche Organisation nicht das Ziel hat, finanzielle Gewinne zu machen, also Geld zu verdienen. Wer einer gemeinnützigen Organisation eine Geldspende gibt, kann eine solche Spende steuerlich „absetzen“, das heißt, er muss weniger Steuern zahlen.
Noch eine Ergänzung: Nach deutschem Recht kann ein jugendlicher Straftäter von einem
Richter dazu angewiesen werden, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Audio-Fassung dieses Artikels
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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