Die Bezeichnung "Genozid" kam 1944 auf. Damit war die planmäßig Ermordung der
europäischen Juden und anderer Volksgruppen durch die
Nationalsozialisten in
Deutschland gemeint.
Heute gebraucht man das Wort "Genozid" allgemein für "
Völkermord" und die gezielte
Verfolgung von Bevölkerungsgruppen, die sich durch Sprache,
Religion und Tradition von anderen unterscheiden. Ein Beispiel für Genozid ist der Mord an Angehörigen des Tutsivolkes durch Kämpfer des Hutuvolkes in Ruanda 1984.
Auch die weitgehende Vernichtung des
Volkes der Herero durch deutsche Kolonialtruppen von 1905 bis 1908 im heutigen Namibia gilt als Genozid, ebenso die
Vertreibung und Ermordung von rund 1,5 Millionen in der
Türkei lebenden Armeniern durch die Türken im Jahre 1915. Von Genozid und Völkermord hat man auch in den
Kriegen nach dem Zerfall Jugoslawiens gesprochen. Auch dort wurden Menschen, die ethnischen
Minderheiten angehörten, vertrieben und umgebracht.
Ein Völkermord oder Genozid wird von den
Vereinten Nationen seit 1948 als schwerwiegendes Verbrechen bewertet. Die Völkergemeinschaft sieht es als ihre Pflicht an, die Verantwortlichen für diese Verbrechen vor
Gericht zu stellen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid