Wenn mich jemand verletzt, betrügt, beleidigt oder mir sonst wie Schaden zugefügt hat, kann ich vor ein dafür zuständiges Gericht gehen und klagen. Ein
Richter oder eine Richterin werden in einem Gerichtsverfahren feststellen, ob derjenige, den ich verklagt habe, gegen ein
Gesetz verstoßen hat. Wenn die Klage begründet ist, verkündet die Richterin in einem Urteil, wie der Beklagte den Schaden wiedergutmachen muss.
Wenn der Beschuldigte gegen ein Strafgesetz verstoßen hat, weil er mir zum Beispiel mein neues Fahrrad mit
Gewalt weggenommen und mich dabei auch noch schwer verletzt hat, muss ich zunächst eine Strafanzeige bei der
Polizei machen. Dann übernimmt eine
Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt die Anklage vor dem Strafgericht. Der Beschuldigte heißt dann vor Gericht Angeklagter und wird, wenn er schuldig ist, zu einer Strafe verurteilt. Zu seiner Verteidigung bekommt er eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die darauf achten müssen, dass das Gericht ihn nicht verurteilt, wenn seine Schuld nicht eindeutig bewiesen werden kann. Dann nämlich muss der Angeklagte freigesprochen werden.
Wenn dem Angeklagten ein Verbrechen, zum Beispiel ein schwerer Raub oder sogar die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird, für das eine hohe Strafe ausgesprochen werden kann, dann besteht das Strafgericht aus Richtern und "Schöffen". Die Schöffen sind keine Berufsrichter, sondern kommen aus anderen Berufen. Gemeinsam mit den Richtern fällen die Schöffen das Urteil.
Für einen Gerichtsprozess (man sagt oft auch nur "Prozess") gelten genau festgelegte Regeln. Am Ende eines Prozesses wird das Urteil verkündet, das immer mit dem Satz beginnt: "Im Namen des
Volkes ergeht folgendes Urteil ...". Mit diesem Satz wird ausgedrückt, dass die Richter nicht ihre eigene Meinung, sondern nur das verkünden dürfen, was die geltenden Gesetze vorgeben.
Das Wort "Gericht" hat noch eine zweite, völlig andere Bedeutung, die ihr natürlich alle kennt. Schließlich hat jeder ein Lieblingsgericht, oder?
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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