Mit diesem Begriff bezeichnet man alles, was
Gerichte tun, um sicherzustellen, dass die Regeln des
Rechtsstaates durchgesetzt werden. Zur Gerichtsbarkeit gehören die Gerichte selbst und die Personen, die dort im Sinne des Rechtsstaates handeln. Dazu gehören
Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und andere mehr. Es gibt verschiedene Bereiche, für die die Gerichte zuständig sind, deswegen spricht man auch von unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten. Beispielsweise gibt es Gerichte, die sich um die
Aufklärung von Straftaten kümmern. Das ist die Strafgerichtsbarkeit. Es gibt Gerichte, die Finanz-
und Steuervergehen aufklären sollen, das ist die Finanzgerichtsbarkeit. Zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören die Gerichte, die unter anderem Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit von
Gesetzen klären.
Es gibt auch eine
europäische Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof prüft zum Beispiel, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse gegen die Gesetze der EU verstoßen.
Einen besonderen Rang nimmt die Gerichtsbarkeit der Weltgemeinschaft ein. Vor Internationalen Strafgerichtshöfen der
Vereinten Nationen wurden Anklagen wegen Völkermordes in Ruanda im Jahre 1994 oder wegen des Massakers von Srebrenica (1995) erhoben.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid