Was kann ich mir von meinem ersten
Taschengeld oder einen Geldgeschenk von Verwandten kaufen und wie alt muss ich sein? Diese Frage hat mit der Geschäftsfähigkeit zu tun. Es wird dabei zwischen verschiedenen Altersstufen unterschieden. So sind Kinder unter sieben Jahren noch nicht geschäftsfähig. Für Rechtsgeschäfte (das sind Vereinbarungen, die bestimmte rechtliche Folgen haben), für Einkäufe oder Verkäufe brauchen sie einen
gesetzlichen Vertreter, der das für sie erledigt. Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche "beschränkt geschäftsfähig". Sie können bestimmte Geschäfte abschließen, also etwa ein Handy kaufen oder ein
Konto eröffnen, wenn der gesetzliche Vertreter, Eltern oder
Vormund, diesem zustimmt. Allerdings dürfen mit Kindern und Jugendlichen keine Ratenzahlungsverträge abgeschlossen werden.
Wenn Kinder und Jugendliche von bestimmten Rechtsgeschäften Vorteile haben (zum Beispiel, wenn sie etwas erben oder ihnen etwas geschenkt wird), sind solche Rechtsgeschäfte gültig, auch wenn die Eltern nicht zustimmen. Wenn Jugendliche
volljährig sind, können sie Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen.
Es gibt auch Fälle, in denen Erwachsenen die Geschäftsfähigkeit aberkannt werden kann. Das macht dann ein
Gericht, etwa bei Alkoholsucht, Geisteskrankheit oder Drogenmissbrauch, wenn die Urteilskraft einer Person durch Krankheit so eingeschränkt ist, dass der Betroffene nicht mehr wirklich weiß, was er tut und welche Folgen sein Tun hat.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wenn wir also z.B Zeitung austragen und dafür Geld bekommen aber noch unter 18 sind, dürfen wir uns dann aussuchen was wir damit machen, oder müssen wir erst unsere Eltern fragen?
Antwort der Redaktion:
Hallo Sasha, als Minderjährige seid ihr nur bedingt geschäftsfähig. Eure Eltern müssen demnach grundsätzlich immer zustimmen, wenn ihr ein Geschäft abschließt und dazu gehört selbst der simple Kauf von einer Packung Kaugummi. In der Paxis sieht das natürlich häufig etwas anders aus. Woher das Geld stammt – ob selbstverdient,
Taschengeld oder geschenkt – spielt dabei keine Rolle.