Mit Gewalt gegen Menschen oder Sachen vorzugehen, ist bei uns nicht erlaubt. Die mutwillige Beschädigung von Sachen und insbesondere Gewalt gegen andere Menschen wird bestraft. Eine Ausnahme ist es, wenn sich jemand gegen gewalttätige Angriffe anderer zur Wehr setzt und dabei Gewalt ausüben muss. Normalerweise aber darf das nur die
Polizei. Nur
staatliche Organe dürfen unter strikter Einhaltung
gesetzlicher Regeln Gewalt gegen Personen ausüben. Das nennt man
Gewaltmonopol. Das wäre zum Beispiel bei der
Verhaftung eines Verdächtigen oder bei der Auflösung einer nicht genehmigten
Demonstration der Fall.
Mit dem Begriff "Gewalt" verbindet man meistens etwas Machtvolles oder Gefährliches. Im Sport oder in anderen Bereichen kann es zwar "gewaltige" Siege und Erfolge geben. Ein schweres Hochwasser hingegen, Wind, Sturm, Hagel machen Angst. Wir fühlen uns diesen "Naturgewalten" hilflos ausgesetzt. Im Versicherungswesen gibt es in diesem Zusammenhang den Begriff "höhere Gewalt". Eine Versicherung ersetzt in einem solchen Fall nur dann den Schaden, wenn höhere Gewalt ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag erwähnt wird.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid