Genauer müsste es "Teilung der
Staatsgewalt" heißen. Was "
Gewalt" ist, weiß jeder: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. Mit "Staatsgewalt" bezeichnet man die Möglichkeiten, die ein
Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die
Gesetze auch eingehalten werden. Wenn jemand gegen Gesetze verstößt, kann der Staat dafür sorgen, dass derjenige bestraft wird. Der Staat hat die Macht, die Strafe durchzusetzen. Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten. Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist ein Grundprinzip unserer
demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die
politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der
Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die
Judikative.
Die LegislativeDies ist die gesetzgebende Gewalt. Bevor ein Gesetz entsteht, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die
Regierung, der
Bundesrat oder mehrere Mitglieder des
Deutschen Bundestages starten eine sogenannte "Gesetzesinitiative", tun also den ersten Schritt, damit ein Gesetz entsteht. Im demokratischen Staat entscheidet dann die so genannte "gesetzgebende Versammlung", also das
Parlament darüber, ob dieser Vorschlag angenommen und zum Gesetz werden soll. In
Deutschland ist es der Bundestag in Verbindung mit dem Bundesrat, der darüber entscheidet. Doch bevor das Gesetz gültig wird, muss es der
Bundespräsident erst noch unterschreiben.
Die ExekutiveDies ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Die Exekutive kennt jeder, zum Beispiel in Gestalt eines
Polizisten oder der Stadtverwaltung. Sie kümmern sich darum, dass alles seine Ordnung hat und richtig abläuft. Auf der Ebene des
Bundes ist die Regierung die ausführende Gewalt, also der
Bundeskanzler und die
Minister und Ministerinnen; auf der Ebene der
Bundesländer sind das zum Beispiel die
Ministerpräsidenten und die Minister eines Bundeslandes. In den Städten und
Gemeinden ist das zum Beispiel die
Bürgermeisterin. Die Exekutive hat also dafür zu sorgen, dass die Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im täglichen Leben umgesetzt werden.
Die JudikativeDies ist die
rechtsprechende Gewalt. Wenn jemand gegen die Gesetze verstoßen hat und vor dem
Gericht erscheinen muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Da sorgen die
Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die
Richterinnen und Richter dafür, dass Verstöße gegen die Gesetze nach bestimmten Regeln verhandelt werden. Und diejenigen, die für schuldig befunden werden, werden bestraft. Die Richter sind unabhängig. Sie müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Ab wann wurden die drei Gewaltenteilungen eingeführt?
Antwort der Redaktion:
Hallo Lisa, die drei Staatsgewalten werden schon in der Antike unterschieden. Die Idee, dass es in einem
Staat die Gewaltenteilung geben sollte, so wie wir es heute kennen, stammt von Montesquieu, der das 1748 niedergeschrieben hat. 1776/87 haben die
USA das als erstes land in ihrer
Verfassung festgeschrieben.
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