Von „Gewaltherrschaft“ spricht man, wenn in einem Land ein
Diktator oder eine Gruppe von Personen die alleinige Macht mit
Gewalt ausübt. Diese Gruppe kann zum Beispiel eine
Partei oder auch das
Militär sein. In einer Gewaltherrschaft gibt es keine
Demokratie. Kein Parlament kontrolliert die
Regierung, es gibt keine freien
Wahlen. Der Gewaltherrscher fühlt sich auch an keine
Verfassung gebunden. Eine
Gewaltenteilung, wie sie für unsere Demokratie kennzeichnend ist, gibt es in einer Gewaltherrschaft nicht. Alle Macht liegt beim Gewaltherrscher. Er bestimmt die
Rechtsprechung, er entscheidet und kontrolliert die Exekutive, er gibt der
Polizei und dem Militär Anweisungen, was sie tun sollen.
Im vorigen Jahrhundert gab es in Europa verschiedene Gewaltherrscher. In
Deutschland war
Hitler ein Gewaltherrscher, ebenso Stalin in der damaligen
Sowjetunion, aber auch Ceausescu in
Rumänien, um nur einige zu nennen. Heute regiert in Europa der weiß
russische Präsident Lukaschenko wie ein Gewaltherrscher. Außerhalb
Europas, zum Beispiel in Afrika findet man ebenfalls Gewaltherrscher wie Robert Mugabe in Zimbabwe oder Präsident Teodoro Obiang in Äquatorial-
Guinea. In diesen Ländern gibt es zwar
Parlamente, aber sie sind bedeutungslos und haben keine Entscheidungsmacht.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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