Das Haager Abkommen ist ein Vertrag zwischen vielen
Staaten, in denen genau festgelegt ist, welche Regeln im Kriegsfall von den Staaten zu beachten sind. Es ist also ein Teil des
Kriegsrechts. Das
Abkommen besteht aus mehreren völkerrechtlichen Verträgen. Es ist nach der Stadt Den Haag, dem Regierungssitz der
Niederlande, benannt, weil es dort abgeschlossen wurde. Die ersten
Verträge, die „Haager Landkriegsordnung“ genannt wurden, stammen von 1899 und 1907. Später wurden sie durch weitere Vereinbarungen ergänzt. Vereinbart wurde zum Beispiel, dass Waffen, die nur den Zweck haben, so viele Menschen wie möglich zu töten (zum Beispiel mit Giftgas), im
Krieg nicht eingesetzt werden dürfen. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass
Kulturgüter geschützt werden müssen. Man darf also nicht gezielt
Denkmäler oder Kunstschätze zerstören. Es wird auch beschrieben, wie man Kriegsgefangene zu behandeln hat. Hierzu gibt es aber noch besondere Verträge, die in der sogenannten
Genfer Konvention zusammengefasst sind.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid