Mit Handel wird üblicherweise der Kauf und Verkauf von
wirtschaftlichen Gütern und
Dienstleistungen bezeichnet. Wenn zwei oder mehrere
Staaten einen Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen schließen, dann regeln sie damit den Handel untereinander oder, wie es auch heißt, die gegenseitigen Außenhandelsbeziehungen. In einem solchen
Abkommen kann zum Beispiel stehen, dass die Ein-
und Ausfuhr von Gütern zwischen den Ländern ungehindert ablaufen soll. Oder es können Vereinbarungen getroffen werden, die den Zugang zu Häfen oder Flughäfen, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit, die Lieferung von Rohstoffen oder den Schutz von
ausländischen Unternehmen im eigenen Land regeln. Es gibt sehr viele Dinge, die man vereinbaren kann, um den Handel zu erleichtern. Im Zeitalter der
Globalisierung, der immer stärker wachsenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen, gewinnen die kurz-
oder langfristig geschlossenen Abkommen über die Handelserleichterungen immer mehr an Bedeutung.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid