Die meisten
Bürger haben ziemlich oft mit einem Handwerker zu tun. Das kann eine Friseurin oder ein Installateur sein, eine Optikerin oder ein Automechaniker. Oder es ist eine Bäckerin oder ein Fotograf oder jemand mit einem der anderen zahlreichen Handwerksberufe, die es in
Deutschland gibt. Das Handwerk ist nach der Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Fast alle Handwerksberufe, die es gibt, sind in der Handwerksordnung festgelegt. Darin ist genau vorgeschrieben, wer einen anerkannten Betrieb führen darf und dass nur Handwerkerinnen und Handwerker mit einer Meisterprüfung Lehrlinge ausbilden dürfen.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen der Handwerker in der Öffentlichkeit. Außerdem regeln sie zum Beispiel die Berufsausbildung der Handwerker oder schlichten bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden. Sie führen auch die sogenannten Handwerksrollen. Die dort aufgeführten Betriebe werden nicht nur zuhause, sondern in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union anerkannt. Das heißt, ein Handwerksmeister in Deutschland wird mit seiner Ausbildung in jedem anderen EU-
Land anerkannt und kann mit seinem Betrieb auch in den anderen EU-
Staaten Aufträge ausführen. Auch umgekehrt können Handwerker aus anderen EU-
Staaten hier in Deutschland arbeiten, auch wenn sie nicht die in Deutschland übliche Ausbildung haben.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid