In
Deutschland gibt es ungefähr 3,5 Millionen
Arbeitslose, die auf dem
Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen. Um die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wurden im Sommer 2002 verschiedene
Gesetze beschlossen. Diese Gesetze nennt man in der Umgangssprache "Hartz-
Gesetze". (Der Name kommt von dem ehemaligen VW-
Manager Peter Hartz, der damals eine
Kommission leitete, in der Vorschläge für die Arbeitsmarktgesetze erstellt wurden.) Das "Hartz IV"-
Gesetz (eigentlich heißt es "Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt") soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen, die schon lange Zeit arbeitslos sind, eine Arbeit aufnehmen. Der Grundgedanke des Gesetzes lautet: Fordern und Fördern.
Gefordert wird, dass die Arbeitslosen eine Arbeit auch dann aufnehmen, wenn sie nicht ihrer Ausbildung entspricht oder bei der sie weniger verdienen, als sie es eigentlich erwarten.
Gefördert werden diese Bemühungen durch die Zahlung des sogenannten Arbeitslosengeldes II (ALG II). Dies erhalten alle Arbeitslosen, die arbeiten können, und Anspruch auf Unterstützung haben.
Wie sieht diese finanzielle Unterstützung aus?
Die Unterstützung durch das ALG II erhalten nur Arbeitslose, die das Geld auch brauchen. Um festzustellen, wie viel Geld die Langzeitarbeitslosen genau bekommen, müssen sie sehr ausführlich Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben. Wer mehr besitzt als eine bestimmte festgelegte Summe (das ist der so genannte Freibetrag), muss erst dieses Vermögen verbrauchen, bevor er Anspruch auf
staatliche Unterstützung hat. Aber auch Menschen, die arbeiten, können ALG II erhalten, nämlich dann, wenn sie weniger verdienen, als sie brauchen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Bezieher von Hartz IV müssen bereit sein, ihnen angebotene Tätigkeiten auszuüben. Lehnen sie das ab, können sie den Anspruch auf ALG II verlieren.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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