Dieses aus dem Lateinischen stammende Wort bedeutet, dass ein
Abgeordneter weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt und bestraft werden kann wegen Äußerungen, die er im
Parlament oder in
Ausschüssen macht. Er darf auch nicht für sein Verhalten bei Abstimmungen bestraft werden. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass ein Abgeordneter seine Meinung frei äußern kann, ohne Angst vor Nachteilen zu haben. Allerdings ist der Abgeordnete nicht geschützt, wenn er jemanden verleumdet oder beleidigt. Im Gegensatz zur
Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid