Die
Bürgerin einer Stadt möchte wissen, wann die neue Schule gebaut wird; ein Bürger fragt im
Rathaus nach, ob er durch den Bau einer Umgehungsstraße in der Nähe seines Grundstücks gestört wird. Eine Firma wäre sehr daran interessiert zu erfahren, ob ein neues
Gewerbegebiet erschlossen wird. In allen Fällen haben die Bewohner oder das Wirtschaftsunternehmen das Recht auf Informationen durch die Stadt in Anspruch genommen. Sie wollen wissen, wie die
Verwaltung in ihrer Stadt arbeitet, welche Entscheidungen getroffen wurden und was damit beabsichtigt wird. Wenn ein
Verein, ein Unternehmen oder auch eine einzelne Person einen schriftlichen oder mündlichen Antrag stellt und um Informationen bittet, so muss die Behörde Auskunft erteilen und die Informationen zur Verfügung stellen.
Diese Informationsfreiheit ist ein wichtiges Prinzip einer offenen
demokratischen Gesellschaft, in der die Bürger sich informieren und mitgestalten können. Auch die Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Verwaltung werden so gestärkt.
In vielen
Staaten gibt es solche
Gesetze zur Informationsfreiheit. In
Schweden kennt man ein solches Recht aller Bürger seit 1766, in den
USA wurde es 1966 festgeschrieben. In
Deutschland gibt es bisher nur in einigen
Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Damit schneidet die Bundesrepublik im internationalen Vergleich schlecht ab. Allerdings hat die
Bundesregierung geplant, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das für ganz Deutschland gilt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid