Ein Jugendamt gibt es in allen Städten und Landkreisen. Es ist eine Behörde, die für die öffentliche
Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Das Jugendamt kann angesprochen werden, wenn es Probleme in der
Familie gibt, die ohne Hilfe von außen nicht gelöst werden können. Zu den Aufgaben eines Jugendamtes gehört vor allem der Schutz der Pflegekinder, die Beratung in Fragen der
Heimerziehung, Hilfsangebote für Mütter und Kinder sowie die Kinder-
und Jugenderholung. Wenn es nötig ist, kann das Jugendamt zum Wohl des Kindes eingreifen.
Die Jugendämter haben auch die Aufsicht über private Tagesstätten, Kindergärten und Horte.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid