Jugendliche können bis zur
Volljährigkeit ihre Interessen selbst nur eingeschränkt vertreten und sie können auch politisch nur begrenzt aktiv sein. Daher kümmert sich der
Staat um ihre Interessen. Auf Bundesebene ist das
Ministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Jugendpolitik zuständig. Hier werden die
politischen Entscheidungen darüber getroffen, welche Grundsätze in der Jugendpolitik gelten sollen, für welche Maßnahmen Geld ausgegeben wird.
Die direkten Ansprechpartner in den Städten und
Gemeinden für die Jugendlichen sind die
Jugendämter. Sie sind zuständig für alle Maßnahmen zur sozialen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie beraten, wenn Jugendliche Probleme in ihren Familien haben. In der Jugendpolitik engagieren sich auch die kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und Caritas. Zahlreiche Jugendverbände, Jugendgruppen, Sportvereine und andere Freizeitorganisationen wie zum Beispiel die Pfadfinder kümmern sich mit verschiedenen Angeboten um Jugendliche.
Die meisten
Parteien haben in ihren Programmen festgelegt, welche Vorstellungen sie für die Jugendpolitik haben. In den Jugendorganisationen der Parteien können Jugendliche ihre Vorstellungen und Ideen einbringen.
Ein wichtiger Teil der Jugendpolitik ist der internationale Austausch. Es gibt viele Programme und Initiativen, die dazu beitragen sollen, dass sich Jugendliche in
Europa besser kennen lernen, um künftige Aufgaben gemeinsam und im gegenseitigen Verständnis bewältigen zu können.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid