Kinder und Jugendliche haben noch nicht so viele Erfahrungen gesammelt, um jede Bedrohung und Gefahr zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Die Erziehungsberechtigten, das sind zumeist die Eltern, müssen dafür sorgen, dass ihren Kindern kein Unrecht geschieht, und dass ihnen kein Schaden zugefügt wird. Aber auch der
Staat sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden. Dazu gibt es eine Vielzahl von
Gesetzen. Das bekannteste dieser Gesetze ist das
Jugendschutzgesetz. Es regelt zum Beispiel den Verkauf und den
Konsum von Tabak und Alkohol für Jugendliche. Doch beim Jugendschutz geht es nicht nur darum, Jugendlichen etwas zu verbieten, sondern die Kinder auch vor Ungerechtigkeiten zu bewahren, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. So werden die Kinder und Jugendlichen durch Gesetz davor geschützt, dass sie wie Erwachsene bestraft werden, wenn sie ein Unrecht getan haben. Auch die
Jugendämter handeln im Sinne des Jugendschutzes, wenn sie zum Beispiel für Kinder, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können, Pflegefamilien finden.
Der Gedanke, dass der Staat Jugendliche besonders schützen muss, entstand vor fast 200 Jahren zu Beginn des industriellen Zeitalters. Damals mussten viele Kinder und Jugendliche in den Fabriken hart arbeiten. Sie erlitten oftmals Schäden in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. So entstand die Idee, die Jugend vor diesen Gefahren besonders zu schützen und es wurden die ersten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erlassen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid