In Städten und
Gemeinden gibt es viele Aufgaben, die erledigt werden müssen. Dazu gehört auch die
Verwaltung der
Finanzen der Gemeinde. Die Leiterin oder der Leiter der
Finanzverwaltung heißt in fünf deutschen
Bundesländern "Kämmerer" beziehungsweise "Kämmerin". Eine wichtige Aufgabe des Kämmerers oder der Kämmerin ist es, den jährlichen Haushaltsplan aufzustellen. Das ist die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Wenn es dann soweit ist, dass Einnahmen eintreffen und Ausgaben getätigt werden, weiß die Verwaltung immer, was geplant wurde (das "Soll") und was tatsächlich eingenommen beziehungsweise ausgegeben wurde (das "Ist"). Zu den weiteren Aufgaben gehören die Festsetzung bestimmter Abgaben der
Bürger/innen, wie
Gewerbe-
, Grund-
, Hundesteuer und andere Abgaben.
Der Begriff "Kämmerer" geht auf das lateinische Wort "camerarius" zurück. Das war im Mittelalter an Fürstenhöfen und in Klöstern der Verwalter der Camera, der Schatzkammer.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid