Dieser Begriff, der aus der Umgangssprache kommt, wird seit einigen Jahren insbesondere von den
Medien verwendet. Darunter versteht man die
Mehrheit aller Mitglieder des
Bundestages. Davon unterscheidet sich die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit aller Abstimmenden, oder auch die Zwei-
Drittel-
Mehrheit. Die "Kanzlermehrheit" wird bei Abstimmungen benötigt, die den Bundeskanzler oder die
Bundeskanzlerin direkt betreffen. Im
Grundgesetz ist genau festgelegt, welche Mehrheiten im Bundestag für welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages ist laut Grundgesetz Art. 121 zum Beispiel für die
Wahl oder Abwahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin notwendig.
Wenn du noch Fragen zu
diesem Lexikon-
Eintrag hast, kannst du sie hier stellen. Schreib deine Frage bitte in einen Satz. Stichworte reichen nicht aus.
Bevor du eine Frage stellst, lies auf jeden Fall
den Beitrag oben. Oft steht da schon die Antwort auf deine Frage.
Schau auch erst nach, ob jemand anders nicht schon deine Frage gestellt hat und wir sie beantwortet haben.
Wir bemühen uns, die Fragen möglichst rasch zu bearbeiten. Manchmal aber müssen wir etwas länger überlegen, wie wir am besten antworten und das dauert dann etwas länger ;)