Dieser Begriff, der aus der Umgangssprache kommt, wird seit einigen Jahren insbesondere von den
Medien verwendet. Darunter versteht man die
Mehrheit aller Mitglieder des
Bundestages. Davon unterscheidet sich die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit aller Abstimmenden, oder auch die Zwei-
Drittel-
Mehrheit. Die "Kanzlermehrheit" wird bei Abstimmungen benötigt, die den Bundeskanzler oder die
Bundeskanzlerin direkt betreffen. Im
Grundgesetz ist genau festgelegt, welche Mehrheiten im Bundestag für welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages ist laut Grundgesetz Art. 121 zum Beispiel für die
Wahl oder Abwahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin notwendig.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid