Stellt euch vor, es gäbe nur drei oder vier Unternehmen, die Inlineskates verkaufen. Diese Unternehmen könnten sich zusammentun und beschließen, dass sie nur wenige Inlineskates produzieren, diese dann aber teuer verkaufen. Solch einen Zusammenschluss von unabhängigen Unternehmen, die das Ziel haben, den Markt zu kontrollieren, nennt man "Kartell". In solch einem Fall gäbe es für die Kartelle keine
Konkurrenz mehr, und ihr müsstet viel mehr für Inlineskates bezahlen, als sie wert sind, oder darauf verzichten. Damit so etwas nicht passiert, gibt es das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das solche Kartelle verbietet.
Das sogenannte Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, überprüft, ob dieses Verbot auch beachtet wird. Wenn ein Verdacht vorliegt, untersucht es, ob Verstöße gegen das Kartellgesetz bestehen. Es kontrolliert zum Beispiel, ob Firmen sich abgesprochen haben, wie teuer sie eine Ware machen. Dies ist nicht erlaubt. Das Bundeskartellamt schützt also den Wettbewerb. Deshalb müssen auch große Unternehmen, die zu einem noch größeren Unternehmen verschmelzen möchten, also eine so genannte Fusion anstreben, vorher das Bundeskartellamt um Erlaubnis fragen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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