Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in unserem Land ein Recht auf Hilfe, auf Schutz und auf Förderung. Das ist unter anderem im Kinder-
und Jugendhilfegesetz geregelt. Dort steht auch, wie diese Hilfe genauer aussehen kann. Dafür einige Beispiele: Wenn Eltern und Kinder Probleme miteinander haben, können sie zusammen mit den Beratern und Beraterinnen der
Jugendämter in den Städten und
Gemeinden überlegen, wie man die Probleme lösen könnte. Auch allein erziehende Elternteile können Beratung und Hilfe bei den Jugend
ämtern finden. Und auch bei einer Trennung der Eltern, bei Entscheidungen über das Sorgerecht oder wenn es um die Unterbringung von Kindern im Heim oder bei einer
Pflegefamilie geht, muss das Jugendamt mit Rat und Tat zur Seite stehen.Dies ist natürlich erst recht der Fall, wenn Kinder und Jugendliche vernachlässigt und misshandelt werden,
Hunger leiden oder auf andere Weise in Not geraten. Zu den vielen Aufgaben der Kinder-
und Jugendhilfe, wie sie in dem
Gesetz stehen, gehört auch die Hilfe für den Fall, dass Jugendliche Straftaten begangen haben und vor
Gericht müssen.
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Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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