Kindergeld zahlt in
Deutschland der
Staat an Eltern sowie allein erziehende Elternteile bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder. Diese Unterstützung erhalten die Eltern unabhängig davon, ob die Kinder noch zur Schule gehen, eine Lehre machen oder selbst Geld verdienen. Wenn die Kinder nach dem 18. Lebensjahr noch in der Ausbildung sind, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Wenn Kinder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, jemals ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, wird das Kindergeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Zurzeit beträgt das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind für jedes weitere Kind 215 Euro.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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