Kindergeld zahlt in
Deutschland der
Staat an Eltern sowie allein erziehende Elternteile bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder. Diese Unterstützung erhalten die Eltern unabhängig davon, ob die Kinder noch zur Schule gehen, eine Lehre machen oder selbst Geld verdienen. Wenn die Kinder nach dem 18. Lebensjahr noch in der Ausbildung sind, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Es wird nicht mehr gezahlt, wenn Kinder mehr als eine bestimmte Summe im Jahr verdienen (für 2005 betrug diese Grenze 7680 Euro pro Jahr). Wenn Kinder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, jemals ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, wird das Kindergeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Zurzeit beträgt das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind je 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind für jedes weitere Kind 195 Euro.
Wie ist das jetzt genau mit dem Kindergeld bei Harz-4 Familien?
Antwort der Redaktion:
Hallo Natalie,
das Kindergeld wird ebenso wie das
Arbeitslosengeld II vom Staat gezahlt. Wenn dann berechnet wird, wie viel Arbeitslosengeld II ein Kind bekommen soll, wird das Kindergeld deshalb als Einkommen angerechnet. Hier ein Beispiel:
Laut "
Hartz IV"-
Gesetz hat ein 15-
jähriges Kind Anspruch auf
staatliche Unterstüztung in Höhe von 287 Euro. Da davon schon 164 Euro durch das Kindergeld abgedeckt sind, zahlt der Staat zusätzlich zum Kindergeld noch 123 Euro.