Die katholische und die
evangelische Kirche erheben in
Deutschland von ihren Mitgliedern eine
Steuer. Mit diesem Geld werden die Aufgaben der Kirchen finanziert. Dazu gehören auch die vielen Aufgaben, die die Kirchen für die Gemeinschaft übernehmen: die Arbeit in Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen, die Fürsorge für Arme und Bedürftige oder auch die Hilfe für Menschen in den
Entwicklungsländern.
Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanz
ämtern eingezogen. So legt es das
Grundgesetz in Artikel 140 fest. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt zwischen acht und zehn Prozent von der
Einkommenssteuer oder der Lohnsteuer, (das ist je nach
Bundesland verschieden). Die Kirchenleitung kann in Ausnahmefällen diesen Beitrag ermäßigen.
Die Kirchensteuer ist eine Pflichtabgabe für alle Kirchenmitglieder.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid