Im
Kriegsrecht ist festgelegt, dass im
Krieg nur
militärische Ziele angegriffen werden dürfen. Damit sind Militärlager, Flughäfen, Munitionsfabriken und ähnliche Einrichtungen gemeint. Angriffe auf die
Zivilbevölkerung, auf Krankenhäuser, Schulen und Wohnhäuser sind strengstens verboten. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen zum Beispiel durch Bombenangriffe ihr Haus verlieren und verletzt oder getötet werden. Für ein solches Geschehen hat die
NATO im Kosovokrieg 1999 das Wort "Kollateralschaden" gebraucht. Solch ein "Kollateralschaden" gilt nur dann nicht als
Kriegsverbrechen, wenn er bei einem Angriff auf ein militärisches Ziel als "Nebenwirkung" entstanden ist und nicht beabsichtigt war. Diese sogenannten "Nebenwirkungen" dürfen nicht zu groß sein. Ob sie groß sind, wird daran gemessen, welchen Erfolg man durch den Angriff auf das militärische Ziel erzielt hat.
Das Wort "Kollateralschaden" klingt fast beschönigend und beschreibt dabei doch ein grausames Kriegsgeschehen. Daher wurde es 1999 von der
Gesellschaft für Deutsche Sprache e.V. zum "Unwort des Jahres" gewählt, weil es den Eindruck erweckt, als wären auch Menschen eine Sache.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid