Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen „constituere“ und meint „feststellen“ oder „errichten“. Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung in einer Reihe von mehreren Sitzungen oder Versammlungen. Hier werden bestimmte Regeln festgelegt, die für alle weiteren Sitzungen gelten.
Nach
Landtags-
oder Bundestagswahlen tritt das neu gewählte Parlament zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung muss manches neu organisiert und geregelt werden. Ehemalige
Abgeordnete sind ausgeschieden, neue kommen hinzu. Die Mehrheiten und damit die Machtverhältnisse haben sich geändert. Deshalb werden in der ersten Sitzung zunächst diejenigen gewählt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Sitzungen verantwortlich sind. Im
Bundestag ist das der oder die
Bundestagspräsident/in, seine/ihre Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen. Auch in den
Parlamenten der
Bundesländer und der
Kommunen werden in den konstituierenden Sitzungen nach einer
Wahl die
Präsidenten oder die Leiter/innen der künftigen Parlamentssitzungen gewählt und weitere Punkte der Geschäftsordnung und organisatorische Fragen festgelegt. Das Gleiche gilt auch für den Betriebs-
oder
Personalrat einer Firma oder die neu gewählten Vorstände von
Vereinen. Alle in den konstituierenden Sitzungen beschlossenen Regelungen gelten verbindlich für eine ganze Wahlperiode.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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