Das Kriegsrecht ist ein Teil des
Völkerrechts. Es sind
Verträge, in denen genau steht, wie sich alle Beteiligten im Krieg zu verhalten haben. Früher hat zum Beispiel der
König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man Kriegsfreiheit. Doch 1928 haben mehrere
Staaten in
Paris einen Vertrag geschlossen (den Kriegsächtungspakt) und festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Kriegsfreiheit, sondern Kriegsverbot gelten solle. Im Lauf der Zeit haben immer mehr Staaten diesen Vertrag unterschrieben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.
Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege. Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen. Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, darf der bedrohte Staat selbst einen Krieg beginnen (das nennt man dann "Präventivkrieg").
Die Regeln und Grundsätze, die während eines
Krieges gelten sollen, sind unter anderem im
Haager Abkommen und in der
Genfer Konvention aufgeschrieben. Diese Regeln bestimmen zum Beispiel, dass Kriegsgefangene menschenwürdig behandelt werden müssen oder dass
Zivilisten, also Menschen, die keine
Soldaten sind, nicht gefangen genommen werden dürfen.
Auch wenn viele Staaten diese Regeln offiziell anerkennen, heißt das leider nicht, dass sie sich im Kriegsfall auch immer daran halten.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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