Im
Kriegsrecht ist vorgeschrieben, wie sich die
Krieg führenden
Staaten zu verhalten haben. Es ist zum Beispiel verboten, die
Zivilbevölkerung grausam zu behandeln und
Soldaten oder Truppen, die sich ergeben, zu töten. Wer das dennoch tut, begeht ein Kriegsverbrechen. Auch Plünderungen sind nicht erlaubt. Plündern bedeutet, dass fremde Geschäfte und Wohnungen einfach leer geräumt werden oder Kunstschätze, die dem besetzten Staat gehören, gestohlen werden. Weiterhin ist es auch verboten, besetzte Gebiete
wirtschaftlich auszubeuten. Wenn man Fabriken, in denen keine Waffen, sondern Lebensmittel hergestellt werden, zerstört oder auseinandernimmt und woanders wieder aufbaut, ist das eine wirtschaftliche Ausbeutung. Es dürfen auch keine Menschen, die nicht dem eigenen Staat angehören, gezwungen werden, für die Besetzer zu arbeiten (als Zwangsarbeiter). Eines der schlimmsten Verbrechen, die in einem Krieg geschehen können, ist der Völkermord. Das ist die Vernichtung eines ganzen
Volkes oder einer Volksgruppe durch die Sieger.
Wer im Krieg gegen diese Vorschriften verstößt, also ein Kriegsverbrechen begeht, kann vor dem
Internationalen Gerichtshof angeklagt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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