Wenn es
wirtschaftlich schwierige Zeiten gibt, merken das auch viele Betriebe. Dann gibt es weniger Aufträge, es können weniger Produkt verkauft werden und es wird weniger Geld verdient. Meistens muss dann die Produktion verringert werden und das heißt, dass auch die Arbeiter und Angestellten nicht mehr wie bisher bezahlt werden können. Im schlimmsten Falle geht die Firma pleite oder aber es müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden.
In
Deutschland versucht man durch eine Kurzarbeiterregelung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu helfen und zu vermeiden, dass die Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren. Diese Regelung sieht vor, dass die Beschäftigten nur noch einen Teil der üblichen Arbeitszeit arbeiten oder sogar für eine Weile ganz mit der Arbeit aussetzen. Die Firma zahlt nur den
Lohn für die geleistete Arbeit, weil das aber oftmals nicht ausreicht, zahlt der
Staat Zuschüsse zum Arbeitslohn. Außerdem werden die Beiträge zur Kranken-
, Pflege-
,
Renten-
und
Unfallversicherung weitergezahlt.
Die Entscheidung darüber, ob es Kurzarbeit in einem Betrieb geben soll, muss mit dem
Betriebsrat gemeinsam getroffen werden. Der Betrieb muss Kurzarbeit bei der
Agentur für Arbeit anmelden und dann kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Kurzarbeit ist zeitlich auf sechs Monate beschränkt, in besonderen Fällen kann sie bis zu 24 Monate verlängert werden.
Durch diese Regelung sollen möglichst viele Arbeitsplätze in Krisenzeiten bewahrt bleiben.
Vor allem in der Autoindustrie und auch in anderen großen Betrieben waren in der Zeit der letzten
Wirtschaftskrise zwischen Oktober 2008 und März 2009 insgesamt 2,15 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid