Auf Ortsschildern liest man unter dem Namen der Stadt oft auch den Kreis, zu dem ein Ort gehört. Kreise, auch Landkreise genannt, gibt es in allen
Bundesländern Deutschlands (außer in den Stadtstaaten
Berlin, Hamburg und Bremen). Mehrere Städte oder
Gemeinden bilden einen Landkreis. Diese Kreise verwalten sich selbst. Sie haben die Verantwortung für eine Reihe von öffentlichen Aufgaben, zum Beispiel im Bau-
und Wohnungswesen, in der Abfallbeseitigung, bei der Förderung der
Wirtschaft und im sozialen Bereich. Auch
Polizei-
und Verkehrsangelegenheiten gehören teilweise zu den Aufgaben eines Kreises. Jugend-
und Kultureinrichtungen wie Jugendzentren, Begegnungsstätten, Büchereien und Theater werden ebenfalls in manchen Gegenden vom jeweiligen Landkreis finanziert. Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er repräsentiert den Kreis nach außen und leitet die Kreisverwaltung. Er wird vom Kreistag, dem
Parlament eines Landkreises, für vier bis sechs Jahre gewählt (in Bayern auch direkt von den Einwohnern eines Landkreises). In manchen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor. Dieser ist für die Leitung der
Verwaltung des Kreises zuständig. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und hat die Aufgabe, den Kreis zu
repräsentieren.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wenn du noch Fragen zu
diesem Lexikon-
Eintrag hast, kannst du sie hier stellen. Schreib deine Frage bitte in einen Satz. Stichworte reichen nicht aus.
Bevor du eine Frage stellst, lies auf jeden Fall
den Beitrag oben. Oft steht da schon die Antwort auf deine Frage.
Schau auch erst nach, ob jemand anders nicht schon deine Frage gestellt hat und wir sie beantwortet haben.
Wir bemühen uns, die Fragen möglichst rasch zu bearbeiten. Manchmal aber müssen wir etwas länger überlegen, wie wir am besten antworten und das dauert dann etwas länger ;)