"Landtag" nennt man das
Parlament eines
Bundeslandes. Seine Aufgaben ähneln denen des
Deutschen Bundestages. Sie beschränken sich aber auf das jeweilige Bundesland, also zum Beispiel auf Nordrhein-
Westfalen oder Bayern. Landtage kontrollieren die Arbeit der
Landesregierung und beschließen
Gesetze. In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente "Bürgerschaft", in
Berlin nennt sich das Landesparlament "Abgeordnetenhaus".
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Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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