Ein Videoüberwachungssystem, das in Bussen und Bahnen eingesetzt werden kann. ZIel ist es, Täter zu überführen, die Sitze und Bänke zerstören oder andere Mitfahrende überfallen.
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Telefongespräche und auch Privatbriefe gehen normalerweise nur diejenigen etwas an, die miteinander sprechen oder sich schreiben. Das sogenannte Brief-
, Post-
und Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass sich hier niemand anderes einmischt. Allerdings kann das Telefon eines Teilnehmers mit bestimmten technischen Mitteln abgehört (überwacht) werden, wenn sich
Polizei und
Staatsanwaltschaft sicher sind, dass kriminelle Taten geplant und abgesprochen werden. Im Sprachgebrauch hat sich dafür das Wort "kleiner Lauschangriff" gebildet. Vom "großen Lauschangriff" spricht man, wenn Gespräche zwischen zwei oder mehreren Personen in geschlossenen Wohnungen mit Hilfe von Wanzen, also geheim angebrachten Mikrofonen, oder von draußen durch raffinierte Richtmikrofone aufgezeichnet werden. Insbesondere geschieht das dann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen, zum Beispiel weil ein
Terroranschlag geplant wird oder
Spionage stattfindet. Dann können Polizei-
Spezialisten von
staatlichen Stellen dazu beauftragt werden, solche Lauschangriffe durchzuführen. Es gibt bei den
Bürgern und auch den
Parteien sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie weit der Staat bei solchen Überwachungen gehen darf.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid