Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält für seine/ ihre Leistung einen Lohn, der üblicherweise in Geld ausgezahlt wird. Der Fachbegriff dafür ist „Geldlohn“. Weitere Lohnformen sind Zeitlohn und Leistungslohn. Der "Stundenlohn" ist ein Zeitlohn. Hier ist genau festgelegt, wieviel Geld man pro Arbeitsstunde erhält. Die Höhe des Lohns richtet sich also danach, wie lange man arbeitet. Der „Akkordlohn“ ist ein Leistungslohn, bei dem sich die Entlohnung danach richtet, wie viele Sachen, zum Beispiel wie viele T-
Shirts, in einer bestimmten Zeit fertig gestellt wurden. Das Einkommen von Angestellten nennt man „Gehalt“, die
Beamten erhalten „Bezüge“. Das Einkommen von selbstständig Tätigen, zum Beispiel von Ärztinnen, wird als „Honorar“ bezeichnet. Schauspieler und andere Künstler bekommen eine „Gage“.
Bei den Arbeitnehmern wird die Höhe des Lohns in bestimmten Abständen in einem
Tarifvertrag ausgehandelt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid