Ein Unternehmer stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die für ihn arbeiten und dafür bezahlt werden. Für den Unternehmer entstehen dadurch Arbeitskosten, die auch "Personalkosten" genannt werden. Sie setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Es sind die Löhne und Gehälter, die direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dazu kommen die Lohnnebenkosten. Das sind im Wesentlichen die Beiträge für die
Sozialversicherungen (Kranken-
, Pflege-
,
Renten-
und
Arbeitslosenversicherung). Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Teil dieser Beiträge – meist die Hälfte -
zu übernehmen. Dann gibt es auch noch Sonderzahlungen, die zu diesen Nebenkosten gerechnet werden. Sie sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Dazu gehören zum Beispiel das Urlaubs-
oder Weihnachtsgeld oder auch besondere Geldzahlungen, wenn jemand ein Arbeitsjubiläum hat.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid