Wenn jemand, der eine angebliche oder wirkliche Straftat begangen hat, ohne Gerichtsurteil misshandelt oder gar getötet wird, spricht man von "lynchen". Wenn ein solcher Lynchmord durch eine aufgebrachte Menge kurz nach einer Tat geschieht, spricht man, da kein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde oder stattgefunden hat, von "Lynchjustiz". In einem
Rechtsstaat wie unserem ist Lynchjustiz streng verboten. Denn nicht eine empörte Menschenmenge entscheidet, was Recht ist, sondern nur die
Gerichte.
Die Herkunft des Begriffes "Lynchjustiz" ist nicht genau geklärt. Es gibt Vermutungen, wonach der Namensgeber des Wortes der
Richter John Lynch war, der Ende des 17. Jahrhunderts im
amerikanischen Bundesstaat North Carolina tätig war. Es könnte aber auch ein Richter mit Namen Charles Lynch gewesen sein, der bis 1782 in Virginia sein
Amt ausübte.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid