Den Gemeindevorstand, also die
Regierung einer Stadt, bezeichnet man in manchen Teilen Deutschlands als "Magistrat". Der Magistrat ist für die
Verwaltung der
Gemeinde zuständig und muss die Beschlüsse des Gemeinderates, also des Stadtparlamentes ausführen. Das Wort "Magistrat" kommt aus dem Lateinischen und heißt "
Amt" oder "Behörde". Der Magistrat besteht aus einem hauptamtlichen
Bürgermeister (in größeren Städten heißt er "Oberbürgermeister") und den sogenannten Beigeordneten, die für bestimmte Sachgebiete wie die Schulen, den Straßenbau oder die
Finanzen zuständig sind. Die Beigeordneten werden vom
Gemeinderat gewählt. Eigentlich sollen die Beigeordneten alle
ehrenamtlich tätig sein, also kein Geld für ihre Arbeit bekommen. Weil aber einige Aufgaben in einer Stadt besonders viel Arbeit machen, kann die Gemeinde festlegen, welche Beigeordneten hauptamtlich tätig sein sollen, also für ihre Arbeit bezahlt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Ist da denn so ein großer unterschied, ob man ein magistratsamt oder ein Bürgermeisteramt in der Gemeinde hat? Der magistrat ist doch quasi ein bürgermeister, oder?
Antwort der Redaktion:
Hallo Marry, einen Magistrat gibt es nur in Hessen. Das ist ein Kollegialorgan, eine Art Vorstand der
Gemeinde bzw. Stadt, welches alle zwei Wochen zusammentritt und sich um die Geschäfte der Gemeinde oder der Stadt kümmert. Der Magistrat wird vom
Bürgermeister geleitet. Der entscheidene Unterschied ist, dass der Bürgermeister direkt gewählt wird und seine Arbeit hauptberuftlich macht. Die Magistratsmitglieder werden entsprechend dem Anteil der einzelnen vertretenen
Parteien in der Gemeindevertretung bzw. dem Stadtparlament von diesen gewählt. Die Magistratsmitglieder arbeiten
ehrenamtlich und bekommen nur eine Aufwandsentschädigung.