Wenn das
Parlament der Meinung ist, dass die
Regierung, ihr Chef oder einzelne
Ministerinnen oder Minister ihre Arbeit nicht mehr gut oder nicht richtig machen, kann die Volksvertretung dem Regierungschef oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen entziehen. Dies kann die
Mehrheit der
Abgeordneten durch eine Abstimmung entscheiden. Das Parlament spricht dann in einem Votum (das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Urteil", "Gutachten", "Stimme") das Misstrauen aus. Die ganze Regierung oder einzelne Mitglieder müssen in einem solchen Fall zurücktreten. Ein solches Misstrauensvotum gibt es nicht in allen
Staaten, sondern nur in solchen mit einem parlamentarischen Regierungssystem.
Konstruktives MisstrauensvotumIn
Deutschland ist im
Grundgesetz in Artikel 67 nur das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum vorgesehen. Das Misstrauen kann in Deutschland auch nur dem
Bundeskanzler, nicht einzelnen Ministern ausgesprochen werden. Wenn das Misstrauensvotum im
Bundestag eine Mehrheit erhält, muss der
Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen und damit auch die gesamte Regierung.
Warum aber heißt das Misstrauensvotum "konstruktiv", also "aufbauend"? In Deutschland ist es nicht möglich, den Regierungschef einfach abzuwählen. Es muss
gleichzeitig auch ein neuer Bundeskanzler gewählt werden, der dann eine neue Regierung bildet. Die Abwahl und die Neuwahl erfolgen übrigens in ein-
und derselben Abstimmung. Damit soll verhindert werden, dass zwischen zwei Abstimmungen eine Zeit liegt, in der es keine Regierung gibt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Welcher Bundeskanzler von Deutschland wurde mit einem Misstrauensvotum abgewählt?
Antwort der Redaktion:
Hallo Alex, Helmut Kohl löste durch ein Misstrauensvotum Helmut Schmidt als
Bundeskanzler ab.