Ihr wählt einen Klassensprecher, der in der Schülermitverwaltung eurer Schule eure Interessen vertritt. Eure Eltern wählen ebenfalls Vertreter, die die Klassenpflegschaft übernehmen. Die Vertreter aller Klassenpflegschaften kommen in der Schulkonferenz mit Lehrern und Schildirektor/in zusammen und können dort ihre Meinung vortragen: Ob es zum Beispiel in einigen Fächern häufiger Projektarbeit geben wird oder die Sporthalle nachmittags geöffnet bleibt. Auch Arbeiter und Angestellte wählen ihre Vertreter und Vertreterinnen in sogenannte Betriebs-
oder Personalräte. Diese vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber der Leitung einer Firma oder einer Behörde. Da geht es dann um Entlassung oder Einstellung von Mitarbeitern, um Arbeitsbedingungen, Urlaubspläne und vieles mehr. Die Leitung hat die Pflicht, die Vertreter der Arbeiter und Angestellten anzuhören und ihnen bei einigen Entscheidungen ein Mitspracherecht, bei anderen sogar ein Mitbestimmungsrecht zu geben. Schon vor über 150 Jahren, als die ersten Industriebetriebe eingerichtet wurden, tauchte der Begriff "Mitbestimmung" der Arbeiter zum ersten Mal auf. Inzwischen gibt es ein sogenanntes
Betriebsverfassungsgesetz. Dieses regelt genau, wie viele Vertreter der Arbeiter und Angestellten in die Betriebs-
und Personalräte gewählt werden dürfen (dies hängt von der Größe der Firma ab) und bei welchen Entscheidungen diese Vertreter gefragt werden müssen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid