Aus dem
Griechischen übersetzt heißt das Wort "Vorrecht", "alleiniger Anspruch " und „Alleinverkauf“. Von einem "Monopol" spricht man also, wenn eine Person, ein Händler, ein Unternehmen oder Hersteller als alleiniger Verkäufer einer Ware oder einer Dienstleistung auftritt. Der Verkäufer hat dann ein Monopol. Damit verfügt der Alleinverkäufer über eine große Macht. Warum?
Nehmen wir an, es gäbe im ganzen Land nur eine Firma, die Fahrräder verkauft, oder nur ein einziges Taxiunternehmen. Beide könnten, ohne die
Konkurrenz zu fürchten, die Preise bestimmen. Weil die Gefahr besteht, dass eine solche Monopolstellung ausgenutzt wird, gibt es in
Deutschland gesetzliche Bestimmungen dagegen.
Man unterscheidet verschiedene Arten von Monopolen. Beim "Staatsmonopol" hat nur der Staat das Recht, bestimmte Waren herzustellen oder bestimmte
Dienstleistungen zu verkaufen. Bis vor wenigen Jahren waren in Deutschland zum Beispiel die Post und die Eisenbahn
staatliche Monopol-
Unternehmen. Von einem "natürlichen Monopol" spricht man, wenn
Rohstoffe wie beispielsweise Gold oder Uran nur in bestimmten Ländern zu finden sind. Ein "rechtliches Monopol" hat jemand, wenn er ein
Patent auf eine Erfindung hat, so dass niemand sonst die Sache herstellen und verkaufen darf.
Und dann gibt es noch das "
Gewaltmonopol" des Staates. Damit ist gemeint, dass nur der Staat, beispielsweise durch die
Polizei,
Gewalt ausüben darf.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid