Wenn man sagt, dass jemand ein "mündiger Mensch" ist, heißt das, jemand ist
volljährig, voll
geschäftsfähig und auch straffähig. Er oder sie hat die vollen Bürgerrechte, kann wählen gehen und selbst gewählt werden. Ein mündiger Mensch muss für die Dinge, die er tut, einstehen, er muss dafür die Verantwortung übernehmen.
"Mündigkeit" hat noch eine weitergehende Bedeutung. Gemeint ist damit auch Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. Man spricht oftmals von "mündigen Bürgern" und meint damit, dass die Bürger und
Bürgerinnen nicht nur für sich selbst Verantwortung übernehmen, sondern auch für ihren
Staat und ihre
Gesellschaft. In einer
Demokratie wie in
Deutschland ist das besonders wichtig, denn die Demokratie braucht mündige Bürger, die sich interessieren und engagieren, die bereit sind,
politisch im Staat mitzuwirken.
Abgeleitet von "Mündigkeit" ist die Bezeichnung "Mündel". Dabei handelt es sich um eine minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht. Hierbei ist der Vormund eine Person, die von einem
Gericht damit beauftragt wird, dem Jugendlichen (das ist das "Mündel") als
gesetzlicher Vertreter zur Seite zu stehen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Minderjähriger Waise wird oder aus einem anderen Grund nicht mehr unter elterlicher Obhut und Sorge ist.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid