In
Deutschland gibt es vier Volksgruppen, die als nationale Minderheiten anerkannt sind. Das sind die Sorben in Brandenburg und Sachsen, die Friesen in Schleswig-
Holstein, die
Dänen in Schleswig-
Holstein und die Sinti und Roma. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Gruppe zum
Volk eines Nachbarlandes gehört (wie die Dänen), in mehreren
Staaten lebt (wie die Friesen in Deutschland und
Holland oder die Sinti in Roma in verschiedenen Ländern) oder eine geschlossene Gruppe wie die Sorben in Deutschland bildet. Insgesamt gehören ungefähr 190 000 Menschen diesen nationalen
Minderheiten an. Sie besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit, sprechen eine eigene Sprache und leben seit vielen
Generationen in bestimmten Gebieten Deutschlands. Für die nationalen Minderheiten gilt – wie für alle deutschen
Staatsbürger – das
Grundgesetz. Zusätzlich haben sie aber auch noch besondere eigene Rechte. So ist zum Beispiel die Förderung der eigenen traditionellen Sprache zugesichert. Das Übereinkommen des Europarates über den Schutz und die Rechte der Nationalen Minderheiten hat Deutschland im Jahre 1997 unterzeichnet. Die
Bundesregierung hat einen Beauftragten für die nationalen Minderheiten ernannt, der Ansprechpartner für diese Gruppen ist.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid