In einer Nationalversammlung kommen Menschen zusammen, die gewählt werden, um für die
Nation wichtige Entscheidungen zu treffen. Die erste Nationalversammlung bildete sich in Frankreich zu Beginn der
Französischen Revolution im Jahre 1789. Sie verstand sich als Vertretung aller
Bürger und erarbeitete eine
Verfassung. Die Nationalversammlung schaffte die
Monarchie ab und übertrug die Macht im Staate dem Volk.
In Deutschland kam die erste Nationalversammlung während der Revolution von 1848/1849 in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Sie hatte das Ziel, eine neue Verfassung für ganz Deutschland zu entwerfen. Weil die Revolution scheiterte, wurde die Nationalversammlung aufgelöst.
Erst 1919 nach dem
Ersten Weltkrieg und dem Ende des deutschen Kaiserreiches wurde wieder eine Nationalversammlung einberufen. Diese oberste Volksvertretung tagte in Weimar. Sie beschloss eine
demokratische Verfassung für Deutschland nach dem Grundsatz: "Die
Staatsgewalt geht vom Volke aus". Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte erhielten auch die Frauen das aktive und passive
Wahlrecht.
Nach dem Scheitern der
Weimarer Republik trat erst wieder nach dem
Zweiten Weltkrieg eine verfassunggebende Versammlung zusammen. Das war der
Parlamentarische Rat. Er entwarf das
Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, das seit 1949 gilt.
In vielen Ländern der Welt, so in den meisten afrikanischen
Staaten, wird das Parlament als "Nationalversammlung" bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland sowie in den meisten
europäischen Ländern, mit Ausnahme von Frankreich, gibt es den Begriff der Nationalversammlung nicht mehr.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid