Von "Neuwahlen" spricht man, wenn ein
Parlament, also zum Beispiel der
Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden
Wahlen zum Bundestag nach dem Ende der
Legislaturperiode alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn nämlich der Bundestag vorzeitig durch den
Bundespräsidenten aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Man spricht dann oft von "vorgezogenen Neuwahlen".
Nach dem deutschen
Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine Neuwahlen beschließen. Auch der deutsche Regierungschef kann – im Gegensatz etwa zum englischen Premierminister – nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten zu. Es muss allerdings besondere Gründe dafür geben. So könnte der Bundespräsident bei einem Rücktritt des Bundeskanzlers oder der
Bundeskanzlerin vorzeitige Neuwahlen anordnen. Ein anderer Grund wäre gegeben, wenn der Bundeskanzler nicht mehr das Vertrauen des Bundestages hat. Dies kann der Kanzler feststellen, indem er die
Vertrauensfrage stellt. Falls die
Mehrheit der
Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen nicht ausspricht und auch niemand anderes zum Bundeskanzler gewählt wird, kann der Kanzler oder die Kanzlerin den Bundespräsidenten darum bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Wenn der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst hat, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Seit der Gründung der
Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 ist es dreimal zu Neuwahlen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gekommen. 1972 hatte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und 2005 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage gestellt. Alle drei wollten, dass es Neuwahlen gibt. Deshalb haben sie dafür gesorgt, dass sie mit ihrer Vertrauensfrage im Bundestag scheiterten. Der Bundespräsident hat dann den Bundestag aufgelöst und Neuwahlen fanden statt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid