Wenn man weiß, dass der Begriff "Pakt" aus dem Lateinischen kommt und "
Vertrag" oder "völkerrechtliches Bündnis" bedeutet, ist klar: In einem Nichtangriffspakt verpflichten sich zwei oder mehrere
Staaten, ihre Streitfragen ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen. Außerdem wird festgelegt: Wenn ein Vertragspartner Streit mit einem anderen Staat hat, der nicht dem Nichtangriffspakt angeschlossen ist, müssen sich alle die Staaten, die zum Nichtangriffsbündnis gehören, neutral verhalten. Sie dürfen sich also nicht in den
Konflikt einmischen.
Ein Blick in die Geschichte: Vor dem
Zweiten Weltkrieg wurde eine Reihe von Nichtangriffspakten abgeschlossen. Der bekannteste war der sogenannte
Hitler-Stalin-Pakt, der 1939 zwischen der
Sowjetunion und Deutschland geschlossen wurde. Als Hitler aber kurz darauf den Zweiten Weltkrieg begann, wurde klar, dass dieser Nichtangriffspakt nur ein Täuschungsmanöver war.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid