Eine schwere Überschwemmung oder ein
Erdbeben haben Teile des Landes verwüstet. Ein feindlicher
Staat droht damit anzugreifen. Unruhen im Inneren sind ausgebrochen, die
innere Sicherheit ist in Gefahr. Es gibt viele Notsituationen, die man sich ausmalen kann und die hoffentlich nicht eintreten werden. Sollte es aber doch passieren, muss der Staat reagieren. In unserer
Verfassung gibt es ganz bestimmte Regeln dafür, wie die Staatsorgane (zum Beispiel die
Regierung,
Polizei,
Bundeswehr,
Bundespolizei) in diesen Notlagen handeln können, um die Situation zu meistern. In dieser sogenannten Notstandsverfassung steht, dass in einem solchen Fall die normalen
Grundrechte der
Bürger zeitweilig eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden können. Das kann zum Beispiel das
Post- und Fernmeldegeheimnis betreffen. Polizei und Zivilschutz können schnell verstärkt werden, neue
Gesetze können ohne ein langwieriges Verfahren rasch beschlossen werden, um einer drohenden Gefahr rechtzeitig zu begegnen. Als die Notstandsgesetze 1968 gemacht wurden, gab es besonders von Studenten heftige Proteste. Man befürchtete, diese Gesetze könnten dazu missbraucht werden, die Bürger mehr zu kontrollieren.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid