Jede
Bürgerin, jeder Bürger hat in unserem Land das Recht, sich bei Bedrohung und Angriff zu schützen und zu wehren. Das ist im
Strafgesetzbuch festgelegt. Dort heißt es im sogenannten Notwehrparagraphen: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig".
Aber im
Gesetz steht auch, dass die Abwehr des Angriffes verhältnismäßig sein muss. Was bedeutet das? Angenommen, ein Dieb will mein Fahrrad stehlen. Ich will ihn daran hindern, es kommt zu einem Gerangel. Ich darf den Dieb nun nicht mit einem Stein, Stock oder einer anderen Waffe schwer verletzen. Da wäre der Schaden, den ich anrichten würde, sehr viel größer als das, was ich schütze. Das wäre nicht verhältnismäßig.
Grundsätzlich hat in unserem Land nur der
Staat das
Gewaltmonopol. Nur ausdrücklich dazu berechtigte Personen wie die
Polizei dürfen in bestimmten Situationen
Gewalt gegen Personen anwenden. Das gilt aber auch nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um jemanden zu schützen oder einen Verdächtigen zu
verhaften.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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