Die meisten Länder besitzen
Streitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe), um sich im Fall eines Angriffs verteidigen zu können. Früher hatte in
Deutschland der Kaiser (von 1871 bis 1918) oder der Reichspräsident (von 1919 bis 1934, dann bis 1945 der
Diktator Adolf
Hitler) die oberste Kommandogewalt und war damit der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In unserer
Demokratie teilen sich der Bundeskanzler oder die
Bundeskanzlerin und der Verteidigungsminister die Befehlsgewalt über die Streitkräfte, also über die
Bundeswehr. Im
Grundgesetz ist genau geregelt, wer wann die Befehls-
und Kommandogewalt besitzt: In Friedenszeiten ist es der Bundesverteidigungsminister (Artikel 65a GG). Aber sobald der Verteidigungsfall ausgerufen wird, also das Land in wirklicher Gefahr ist, übernimmt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Oberbefehl über die Bundeswehr (Artikel 115b GG).
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