Die Patent-Urkunde, die Rudolf Diesel, der Erfinder des nach ihm benannten Dieselmotors, 1893 auf "Arbeitsverfahren und Ausführungsart für Verbrennungskraftmaschinen" erhielt.
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Angenommen, jemand hat eine geniale Idee, wie man eine Maschine konstruieren kann, die es bisher noch nicht gab. Damit ihm keiner die Idee raubt, dann möglicherweise selbst diese Maschine baut und damit viel Geld verdient, lässt der Erfinder seine Idee schnell schützen. Wie geht das? Er legt dem sogenannten Patentamt seine Pläne vor, vielleicht hat er auch schon ein Modell seiner Maschine mitgebracht. Auf diesem
Amt werden die Pläne von Ingenieuren genau geprüft. Wenn diese Fachleute der Meinung sind, dass die Idee wirklich gut und vor allem neu ist, wird die Erfindung in die "Patentrolle" eingetragen. Das bedeutet, ab jetzt ist die Idee zu der neuen Maschine nach dem Patenrecht geschützt. Sein Erfinder hat alleine das Recht, sie zu bauen, zu nutzen und zu verkaufen. Er darf sein Patentrecht auch auf eine Firma übertragen. Der Schutz des Patents gilt für höchstens 20 Jahre und ist auch vererbbar. Wer das Patentrecht verletzt -
in unserem Fall würde das bedeuten, dass ein anderer die Maschine ohne Erlaubnis nachbaut -
wird bestraft. Das Deutsche Patentamt befindet sich in München. Weil viele
Staaten auf vielen
wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Gebieten zusammenarbeiten, gibt es inzwischen auch ein
Europäisches Patentübereinkommen und zahlreiche internationale Patentabkommen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid