In einem Tarifvertrag einigen sich die
Gewerkschaften und Vertreter der Arbeitgeber (beide nennt man die „
Tarifvertragsparteien“) darüber, wie hoch demnächst Lohn und
Gehalt sein werden oder wie viele Urlaubstage es geben wird. Angenommen, ein solcher Tarifvertrag wird zwischen Vertretern der Gewerkschaft und den Arbeitgebern für die Metall-
und Elektroindustrie abgeschlossen und alle sind mit den ausgehandelten Vereinbarungen zufrieden. Dann könnten die Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften in anderen Bezirken sagen: „Das ist gut, was dort beschlossen wurde. Wir ersparen uns langwierige Verhandlungen über neue Tarifverträge. Wenn alle damit einverstanden sind, werden wir das übernehmen, was die Kollegen in Nordrhein-
Westfalen ausgehandelt haben.“ Das, was übernommen wird, bezeichnet man als „Pilotabschluss“. In anderen Bezirken werden dann in den neuen Tarifverträgen höchstens noch einige wenige Einzelheiten geändert.
Mehr dazu könnt ihr unter den Stichwörtern "Tarifvertrag" und "
Tarifkorridor" hier im Lexikon nachlesen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid