In einem
demokratischen Rechtsstaat müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass die
Gesetze für alle gelten und dass der Staat dafür sorgt, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Darum kümmern sich unabhängige
Richterinnen und Richter, die in Streitfällen entscheiden. So wird sichergestellt, dass die Menschen nicht nach eigenem Gefühl und ohne Rücksicht auf die geltenden Gesetze ihre Streitfälle entscheiden. Dies wäre Selbstjustiz. Und weil Selbstjustiz zu einem großen Chaos führen würde, in dem jeder gegen jeden vorgeht, ist sie in modernen
Staaten wie unserem strikt verboten. Die Rechtsprechung (kurz "Justiz" oder "rechtsprechende Gewalt" oder "Judikative") heißt in einem demokratischen Staat, in dem die
Gewaltenteilung herrscht, auch "Dritte Gewalt" neben Legislative und Exekutive.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid